Washingtoner Übereinkommen 1965 "Über das Verfahren zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten" - Merkmale und Folgen

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Washingtoner Übereinkommen 1965 "Über das Verfahren zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten" - Merkmale und Folgen
Washingtoner Übereinkommen 1965 "Über das Verfahren zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten" - Merkmale und Folgen
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Das Washingtoner Übereinkommen über die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten wurde am 18. März 1965 unterzeichnet und trat am 14. Oktober 1966 in Kraft. Zunächst waren 46 Länder Mitglieder der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, einer UN-Sonderorganisation. Das Übereinkommen sieht rechtliche Mechanismen für die Beilegung grenzüberschreitender Investitionsstreitigkeiten vor und richtet ein spezielles Zentrum für diese Zwecke ein. Es ist eine der bedeutendsten Quellen des Investitionsrechts.

Geschichte der Washington Convention

Globalisierung des Welthandels im 20. Jahrhundert. beschleunigte die Entwicklung internationaler Investitionsbeziehungen. Der Grund für die Ratifizierung des Washingtoner Übereinkommens von 1965 war die Unzulänglichkeit der bestehenden internationalen Mechanismen zum Schutz ausländischer Investitionen. Daher war der Zweck des Washingtoner Übereinkommens die Schaffung einer internationalen Schiedsgerichtsbarkeit, die sich auf die Behandlung von Investitionsstreitigkeiten spezialisieren würde. Vor dem Aufkommen des Washingtoner Übereinkommens im Jahr 1965 kannte die Geschichte nur zwei Möglichkeiten, die Rechte ausländischer Investoren zu schützen.

Die erste Möglichkeit besteht darin, eine Klage beim Gericht des Staates einzureichen, in dem die Investition stattfindet. Diese Methode war unwirksam, da sich die Gerichte in den meisten Fällen weigerten, die Interessen ausländischer Investoren zu schützen. Die zweite Möglichkeit besteht darin, den Gaststaat mit Hilfe diplomatischer Tricks zu beeinflussen. Erstens musste der Investor in diesem Fall Hilfe von seinem Staat suchen, und zweitens funktionierte diese Methode nur bei schwerwiegenden Rechtsverletzungen (z. B. Verstaatlichung von Vermögenswerten).

Bedeutung des Washingtoner Übereinkommens

Adoptionsgeschichte
Adoptionsgeschichte

Da Investitionsstreitigkeiten zwischen dem Staat und einem ausländischen Staatsbürger oder einer juristischen Person Privatrecht sind, wurden sie zunächst vor dem Gericht des Landes verhandelt, in dem der Investor sein Kapital angelegt hat. Die Rechte der Anleger wurden dadurch nicht ausreichend geschützt. Erstmals wurden solche Streitigkeiten ausgerechnet im Washingtoner Abkommen von 1965 der nationalen Gerichtsbarkeit des Aufnahmestaates entzogen. Die Folge seiner Verabschiedung war, dass internationale Schiedsverfahren zum wichtigsten Mittel zur Beilegung grenzüberschreitender Investitionsstreitigkeiten wurden. Nach dem Erscheinen des ersten internationalen Schiedsverfahrens ging die Entwicklung der Investitionsbeziehungen in folgende Richtungen weiter:

  • Vereinheitlichung des Schiedsverfahrens bei der Behandlung internationaler Streitigkeiten vor den Gerichten verschiedener Staaten;
  • Entstehung einer Rechtsgrundlage für die Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche in einem anderen Staat;
  • Schaffung internationaler Schiedszentren durch BeschlussInvestitionsstreitigkeiten.

Inh alt der Konvention

Die wichtigsten Bestimmungen des Washingtoner Übereinkommens von 1965 lassen sich in 2 Gruppen einteilen. Kapitel I enthält Regelungen zum Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (MGUIS). In Kapitel II wird seine Zuständigkeit umrissen – Streitigkeiten, die das Zentrum prüfen kann. Die nächste Gruppe von Normen sind Bestimmungen, die das Verfahren zur Durchführung von Verfahren zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten festlegen. Kapitel III beschreibt das Schlichtungsverfahren und Kapitel IV beschreibt das Schiedsverfahren. Insgesamt umfasst die Konvention 10 Kapitel. Zusätzlich zu den oben genannten enthält das Dokument die folgenden Kapitel:

  • Ablehnung von Mediatoren oder Schiedsrichtern;
  • Ausgaben;
  • Streitort;
  • Streitigkeiten zwischen Staaten;
  • Änderungen;
  • Schlusssätze.

Internationale Schiedsgerichtsbarkeit

Internationale Investitionsschiedsgerichtsbarkeit
Internationale Investitionsschiedsgerichtsbarkeit

Das Washingtoner Übereinkommen von 1965 ist das Gründungsdokument des Internationalen Zentrums zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID). Sie gehört zur Organisationsgruppe der Weltbank, die wiederum eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen ist. ICSID schlichtet transnationale Streitigkeiten zwischen Staaten und Bürgern oder Organisationen. Das Übereinkommen sieht zwei Tätigkeitsformen der Streitbeilegungsstelle vor: Schiedsverfahren und Schlichtungsverfahren.

Damit ein Streitfall an das ICSID verwiesen werden kann, muss er die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • in direktem Zusammenhang mit Investitionen;
  • Streitparteien -Vertragsstaat des Übereinkommens und ein Bürger oder eine Organisation eines anderen Vertragsstaats des Übereinkommens;
  • Die Parteien müssen eine schriftliche Schlichtungs- oder Schlichtungsvereinbarung treffen.

Eine Partei, die zugestimmt hat, dem ICSID eine Streitigkeit vorzulegen, kann diese Entscheidung nicht einseitig widerrufen.

Schlichtung

Für die Durchführung des Schlichtungsverfahrens wird eine Kommission aus einer oder einer ungeraden Anzahl von Personen gebildet, die Mediatoren genannt werden. Wenn sich die Streitparteien nicht auf die Anzahl der Mediatoren einigen, werden es drei sein. Die Kommission löst den Streit durch Zusammenarbeit mit den Parteien. Es klärt die Umstände des Streits und bietet den Parteien Bedingungen für seine Lösung. Auf der Grundlage der Ergebnisse des Schlichtungsverfahrens erstellt die Kommission einen Bericht, der alle strittigen Punkte auflistet und zeigt, dass die Parteien eine Einigung erzielt haben. Geschieht dies nicht, weist die Kommission darauf hin, dass die Parteien keine Einigung erzielt haben.

Schlichtungsverfahren
Schlichtungsverfahren

Streitbeilegung

Nach den Bestimmungen des Washingtoner Übereinkommens wird ein Schiedsverfahren auch aus einer oder einer ungeraden Anzahl von Personen gebildet. Wenn sich die Parteien nicht auf die Anzahl der Schiedsrichter einigen, werden es drei sein. Die meisten Schiedsrichter können keine Bürger des Staates sein, der an der Streitigkeit beteiligt ist. Die Entscheidung wird in Übereinstimmung mit den Rechtsnormen getroffen, die von den Parteien in der Vereinbarung vereinbart wurden. Wenn sie dies nicht getan haben, wird die Streitigkeit nach dem Recht des Streitparteistaates und den anwendbaren Regeln des Völkerrechts geprüft. Der Fall wird durch Mehrheitsbeschluss entschieden undvon allen Schiedsrichtern unterschrieben. Danach sendet der ICSID-Generalsekretär Kopien der Entscheidung an die Streitparteien. Es gilt als in Kraft getreten, sobald die Parteien es erh alten haben.

ICSID-Entscheidungen

ICSID-Entscheidungen
ICSID-Entscheidungen

Gemäß dem Washingtoner Übereinkommen von 1965 ist ein gemäß dessen Regeln ergangener Schiedsspruch für die Parteien bindend. Der Staat muss die ICSID-Entscheidung anerkennen und die damit verbundenen finanziellen Verpflichtungen erfüllen. Ein Schiedsbeschluss ist in Kraft einer Entscheidung eines nationalen Gerichts gleichgestellt. Es kann nicht vor nationalen Gerichten angefochten werden.

Das Übereinkommen begründet die Aufhebung eines Schiedsspruchs. Dazu gehören:

  • klarer Amtsmissbrauch;
  • Korruption des Schiedsrichters;
  • Verstoß gegen eine wesentliche Verfahrensvorschrift;
  • falsche Arbitragebildung;
  • Fehlende Motivation für die Entscheidung.

Die Aufhebung der Entscheidung erfolgt durch ein Gremium aus drei Personen, die auf den Schiedsrichterlisten stehen. Sie unterliegen den folgenden Anforderungen:

  • darf nicht Mitglied des Schiedsgerichts sein, das den Schiedsspruch gefällt hat;
  • muss eine andere Nationalität haben als die Mitglieder eines solchen Schiedsverfahrens;
  • kann keine Bürger des an der Streitigkeit beteiligten Staates sein;
  • können nicht von ihrem Staat als Schiedsrichter aufgeführt werden;
  • sollten keine Personen sein, die in derselben Streitigkeit Schlichter waren.

Zusatzverfahren

Zusätzliches Verfahren
Zusätzliches Verfahren

Einige Kontroversendie den Anforderungen des Washingtoner Übereinkommens vom 18. Mai 1965 nicht genügen, können ebenfalls dem ICSID zur Prüfung vorgelegt werden. 1979 entwickelte das Zentrum die Regeln des zusätzlichen Verfahrens. In Übereinstimmung mit ihnen kann das Schiedsverfahren die folgenden Arten von Streitigkeiten berücksichtigen:

  • diejenigen, die keine Investition sind;
  • die sich aus der Investitionstätigkeit ergeben und der Streitstaat oder der Investorstaat nicht Vertragspartei des Washingtoner Übereinkommens ist.

Entscheidungen nach der ergänzenden Verfahrensordnung sind nach den Regeln des New Yorker Übereinkommens von 1958 vollstreckbar. Sie haben nicht die gleiche bedingungslose Kraft wie Schiedssprüche nach den Regeln des Washingtoner Übereinkommens. Das nationale Gericht kann die Vollstreckung einer solchen Entscheidung ablehnen, wenn sie gegen Verfahrensvorschriften oder die öffentliche Ordnung verstößt.

Durch ein zusätzliches Verfahren können Staaten, die nicht Vertragsparteien des Übereinkommens von 1965 sind, Streitigkeiten dem ICSID zur Beilegung vorlegen. Beispielsweise hat Russland das Übereinkommen von 1965 nicht ratifiziert, obwohl es es 1992 unterzeichnet hat. Bilaterale Investitionsschutzabkommen, an denen die Russische Föderation teilnimmt, sehen die Möglichkeit vor, Streitigkeiten im ICSID nach den Regeln eines zusätzlichen Verfahrens zu prüfen.

Allgemeine Kontroverse

Gemeinsame Streitigkeiten
Gemeinsame Streitigkeiten

In der Praxis der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit gibt es viele Investitionsstreitigkeiten, die durch Verstaatlichung verursacht werden - die erzwungene Beschlagnahme von ausländischem Eigentum. Fälle indirekter Verstaatlichung verbreitet: Kontensperre, SperrungGeldüberweisungen ins Ausland usw. Investoren gehen zu einem Schiedsverfahren, um eine Entschädigung für die Beschlagnahme ihres Eigentums zu erh alten.

Die internationale Praxis hat die folgenden Kriterien entwickelt, um zu entscheiden, ob in einem bestimmten Fall eine Verstaatlichung des Vermögens eines ausländischen Investors vorliegt:

  • Grad des Eingriffs in Eigentumsrechte (inwieweit er die wirtschaftliche Tätigkeit des Investors beeinträchtigt);
  • Rechtfertigung von Vollstreckungsmaßnahmen (z. B. Schutz der öffentlichen Ordnung ist ein triftiger Grund für die Beschlagnahme von Eigentum);
  • inwieweit die Maßnahme gegen die vernünftigen Erwartungen des Anlegers verstoßen hat (je nachdem, ob der Staat dem Anleger bei der Anlage seiner Anlagen ein gewisses Maß an Schutz garantiert hat).

Internationaler Investitionsschutz

Es ist allgemein anerkannt, dass das internationale System zum Schutz ausländischer Investitionen derzeit aus drei Elementen besteht:

  • bilaterale Abkommen zwischen Staaten;
  • Übereinkommen von Seoul zur Gründung der International Investment Guarantee Agency, 1985;
  • Washingtoner Übereinkommen von 1965 über die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten.

Dieses System ist die Grundlage für die Entwicklung internationaler Investitionen in bestimmten Wirtschaftssektoren. Beispielsweise enthält der Vertrag über die Energiecharta, an dem sich die Russische Föderation beteiligt, dieselben Mechanismen zum Schutz der Rechte von Investoren und Dienstleistern wie das Washingtoner Übereinkommen. Dieses Abkommen zielt darauf ab, Investitionen im Energiesektor der Wirtschaft zu schützen.

Schutz von Investitionen inRussland

Investitionsschutz in Russland
Investitionsschutz in Russland

Grundlage der Investitionsregulierung sind zwischenstaatliche bilaterale Abkommen zur Investitionsförderung. Durch den Abschluss eines solchen Abkommens gewährleistet die Russische Föderation den Schutz der Rechte ihrer Investoren und garantiert die Anwendung derselben Regelung für ausländische Investitionen auf ihrem Territorium. Bis 2016 hat Russland 80 bilaterale Abkommen geschlossen.

Verträge werden auf der Grundlage des Standardvertrags abgeschlossen, der durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 9. Juni 2001 N 456 genehmigt wurde. Er sieht folgende Möglichkeiten zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten vor:

  • Verhandlungen;
  • Berufung beim nationalen Gericht;
  • Schiedsverfahren nach UNCITRAL-Regeln;
  • Berücksichtigung bei ICSID nach den Normen des Washingtoner Übereinkommens;
  • Prüfung bei ICSID gemäß den Regeln des zusätzlichen Verfahrens.

Um ausländische Investitionen in die Russische Föderation zu locken, ist es notwendig, den Einlegern mehr Rechtsschutzgarantien zu bieten. Es wäre wünschenswert, dass Russland das Washingtoner Übereinkommen von 1965 ratifiziert und mehr Möglichkeiten für die Beilegung von Investorenstreitigkeiten gemäß den ICSID-Regeln bietet.

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