Kompetente Rechtschreibung von Wörtern ist ein wichtiger Indikator für die Bildung einer Person. Daher müssen Sie so viel Zeit wie möglich darauf verwenden, Ihr Wissen zu verbessern. Das Thema Rechtschreibung ist für Schüler und Studenten der Philologischen Fakultät relevant. Hier geht es um Fachkompetenz.
woraus die Konstruktion besteht
Um die richtige Schreibweise zu verstehen, analysieren sie, auf welche Wortarten sie stoßen werden. Sie zerlegen die Konstruktion „an nichts schuldig“in ihre Bestandteile und unterscheiden:
- "Nei" - in diesem Fall ein Partikel, das den Wert des "nicht"-Partikels verstärkt.
- "B" ist eine Präposition, und Präpositionen mit Wörtern werden getrennt geschrieben, wodurch "nichts" und "nichts" bereits als unabhängige Teile abgeschnitten werden. Die Frage wird an die Konstruktion gestellt: "Schuld an was?", Die Antwort darauf enthält auch die Präposition entweder "in" oder "in", was bedeutet, dass die Trennung zwischen Wörtern korrekt ist.
- „Was“ist ein Pronomen, dessen Anfangsform „was“ist (die Kategorie ist relativ). Pronomen mit Präpositionen werden separat geschrieben.
- "Nicht" -negatives Teilchen.
- "Schuldig" (was?) ist ein kurzes Adjektiv.
- Nachdem Sie herausgefunden haben, welche Wortarten in dem Beispiel dargestellt werden, berücksichtigen Sie die Regeln, die damit korrelieren.
Welche Regeln zu befolgen sind
Erinnern wir uns an einige Regeln, um zu verstehen, wie man "an nichts schuldig" schreibt. Zunächst unterscheiden wir zwischen den Partikeln „nicht“und „weder noch“, bzw. legen fest, in welchen Fällen diese jeweils verwendet werden. Achten Sie auf die Pivot-Tabelle.
Im Beispiel "sie sind an nichts schuld", verstärkt das Teilchen "weder noch" die Negation, die durch das Teilchen "nicht" ausgedrückt wird. Dementsprechend ist „not“ein negatives Teilchen.
Wie buchstabiert man Partikel mit anderen Wörtern? In dieser Konstruktion werden sie getrennt von den Wörtern geschrieben, auf die sie sich beziehen. Bitte beachten: getrennte Schreibweise vorgesehen, da "not" und "weder" im Originalfall Partikel sind.
Zweitens wird die Präpositionsregel verwendet. Präpositionen mit Wörtern werden separat geschrieben. Denken Sie drittens an die Schreibweise von „nicht“mit kurzen Adjektiven. Eine solche Frage bereitet oft Schwierigkeiten.
Wie schreibe ich?
Die Hauptregel lautet: "Nicht mit einem kurzen Adjektiv wird genauso geschrieben wie mit einem vollen." Es ist erwähnenswert, dass eine solche Regel in unserem Fall nicht gilt, da das vollständige Adjektiv „unschuldig“dargestellt wird, das zusammengeschrieben wird. Beachten Sie die folgende Regel:
Unser Fall verträgt sich mit der zweiten Variante der getrennten Schreibweise „in nichts“, „ungleich“, „überhaupt nicht“. Es ist besser, sich an der Regel zum Schreiben von Partikeln zu orientieren, da es im Beispiel zwei Partikel gibt und Sie keinen Fehler machen können, aber Sie müssen die Regel zum Schreiben von "nicht" mit Adjektiven mit Vorbeh alt anwenden. Fazit: Es ist richtig zu schreiben - "nichts schuldig".